Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Peter Spuhler, Chef von Stadler Rail, eine Unternehmensstruktur für sein Chalet in St. Moritz genutzt hat, um Steuern zu vermeiden, und ihm Vorsteuerabzüge in Höhe von rund 865.000 CHF verweigert. Das Gericht verglich die Chalet-Gesellschaft mit Flugzeugbesitzgesellschaften und stellte fest, dass beide eher privaten Zwecken als kommerziellen Zwecken dienen. Spuhler akzeptierte das Urteil, beharrte jedoch darauf, dass es bei dem Kauf nicht um Steuerersparnisse gegangen sei, da er durch einen privaten Kauf mehr hätte sparen können.